Information:
Wir kennen
viele Produkte dessen äußeres Erscheinungsbild eine Kennzeichnung
auf den ersten Blick überflüssig erscheinen lassen. Der Benutzer hat
deren Verwendung oder Anwendung bereits so weit verinnerlicht, dass
er keine weiteren Informationen mehr benötigt. Dennoch gibt es viele
Gründe weitere Informationen auf solchen Produkten direkt
anzubringen.
Abgesehen von
gesetzlichen Bestimmungen ist der Anwender meistens sehr dankbar,
wenn er Produktinformationen auf dem Produkt selbst und nicht auf
der bereits entsorgten Verpackung suchen muss.
(Bild:
Fahrradschlauch mit Tinte gekennzeichnet)
Der Hersteller
hat ein großes Interesse seine Marke zur Abgrenzung zu seinem
Wettbewerb auf dem Produkt anzubringen.
(Bild: Besteck mit
Firmenlogo geätzt)
Die Angabe von
Inhaltsstoffen als Hinweis auf die Zusammensetzung von bspw.
Nahrungsmitteln oder bspw. für die Entsorgung von chemischen
Gebinden ist für den Verbraucher und Anwender von großem Interesse.
(Bild:
Chemieetikett im Offsetdruck mit Thermotransfereindruck)
Für den
Verbraucher von Lebensmitteln oder Medikamenten ist das
Verfallsdatum eine wichtige Information.
(Bild:
Mindesthaltbarkeitsdatum auf Sahne mit Tintenstrahldrucker
gekennzeichnet)
Aber auch bei
technischen Produkten kann eine Datumskennzeichnung im Rahmen von
Bauteilbelastungen hinsichtlich Nutzungsdauer eine wichtige Aussage
treffen. Hier ist unbedingt auf eine fälschungssichere
Kennzeichnungsvariante zu achten. Das Produkt kann entweder direkt,
dauerhaft gekennzeichnet werden, oder indirekt über eine Verpackung,
welche so beschaffen/versiegelt sein muss, dass das Entfernen der
Kennzeichnung oder das Öffnen der Verpackung immer festgestellt
werden kann.
(Bild: Daten einer Gasflaschen mit Abrollprägeverfahren gekennzeichnet)
Gefahrenhinweise bergen eine besondere Art von Informationen für den
Benutzer. Hier können Angaben über die maximale Belastung, eine
vorgesehene Anwendung, die Reihenfolge einer Bedienung, oder eine
potentielle Gefahr erfolgen.
(Bild:
Kennzeichnung der Prüfnormen und Lastaufnahmen eines Karabiners über
Laserbeschriftungsverfahren)
Patente,
Gebrauchs- und Geschmacksmuster weisen sowohl den Anwender als auch
den Wettbewerber auf bestehende Rechte zum Schutz eines Produktes
hin.
(Bild:
Kennzeichnung eines patentiertes Produkts über Schrifteinsätze im
Kunststoffspritzgießwerkzeug)
Zunehmend
erfolgt auf den Produkten die Kennzeichnung mit Hinweisen zur
Wiederverwertung, dem Recycling. Insbesondere im Bereich der
Verpackungen von Nahrungsmitteln hat diese Kennzeichnung bereits
vollständig Einzug gehalten, aber auch die Elektro- und
Automobilindustrie folgen zunehmend dem Druck der Verbraucher
hinsichtlich Umweltgesichtspunkten.