Vorschriften:
Für die
Identifizierung von Fahrzeugen anhand der Fahrgestellnummer sagen
international gültige Vorschriften aus, dass eine Kennzeichnung für
die Dauer von 30 Jahren
eindeutig lesbar sein muss. Damit ist bereits eine Vorauswahl für
die möglichen Beschriftungsverfahren getroffen.
Bei
Arzneimitteln, insbesondere bei Flüssigkeiten oder Pillen ist die
Kennzeichnung vom Gesetzgeber auf Grund der bestehenden
Verwechslungsgefahr vorgeschrieben. Ebenfalls muss das Herstellungs-
und Haltbarkeitsdatum auf dem individuellen Produkt angegeben
werden. Da die direkte Kennzeichnung nicht immer möglich ist, werden
bspw. Tabletten in Blister verpackt und dieser mit den individuellen
Daten gekennzeichnet.
So fern eine
Produktkennzeichnung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, werden in
der Regel folgende Details in der Vorschrift abgehandelt:
- Umfang und
Inhalt der Kennzeichnung
-
Freigegeben Kennzeichnungsverfahren
- Die Art
und Durchführung der Kennzeichnung
- Art und
Umfang der Dokumentation der Produktkennzeichnung. Diese sind
beispielsweise in Normen wie: CE,FCC,CB, CCC abgebildet und
gelten für unterschiedliche Länder. Verschiedene Länder
verlangen unterschiedliche Kennzeichnungen der Produkte
- Die
Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht und damit während des
gesamten Verwendungszeitraums des Produkts lesbar sein.
- Die
Kennzeichnung muss beständig sein gegen mechanische, thermische
Belastungen sowie chemische und physikalische Einwirkungen.